Psychologische Psychotherapie

Ich bin Psychologische Psychotherapeutin & sepziell ausgebildetete Traumatherapeutin. Ich biete ein breites Behandlungsspektrum an, habe jedoch eine Spezialisierung im Bereich Trauma und Traumafolgestörungen.

Genaueres finden Sie hier unten:

  • unter anderem:

    · Depression

    · akute Belastungsstörung

    · PTBS durch Trauma - Gewalt - Missbrauch

    · Dissoziative Störungen

    · Angststörungen & Phobien

    · Zwangsstörungen

    · Störungen in Bezug auf die Sexualität

    · Transidentität

    · Trauer (z.B. Tod eines Angehörigen)

    Ich arbeite mit vielen verschiedenen Methoden. mehr dazu erfahren Sie unter Schwerpunkte & Methoden sowie weiter unten auf dieser Seite.

  • Ich habe mich spezialisiert auf Traumafolgestörungen und dazugehörige Themenbereiche wie:


    · akute Belastungsstörung

    · Anpassungsstörungen (z.B. durch Krankheit, Überforderung etc.)

    · PTBS und komplexe PTBS durch Trauma - Gewalt - Missbrauch etc.

    · Umgang mit Verlust einer wichtigen Person

    · Trauma und Sexualität (Entwicklung einer eigenen Sexualität abseits der Traumatisierung)

    · Trauma und zwischenmenschliche Beziehungen/ Kommunikation (Umgang mit Bedürfnissen & Grenzen setzen, Kommunikation, Umgang mit Verlustängsten, Selbstsabotage von Beziehungen)

    · Trauma und Nervensystemregulation (Polyvagal-Theorie, Nervenregulationsstrategien)

    · Dissoziative Störungen

    Manchmal entwickelt sich aufgrund einer Traumatiserung keine klassische PTBS-Symptomatik. Es entwickeln sich in einigen Föllen auch andere Symptome (z.B. Angststörung, Depression, Schmerzstörung etc.). Diese gehören damit ebenso in diese Kategorie.

    Genauere Information zu meiner Arbeitsweise in diesem Bereich finden sie hier.

  • Unter anderem:

    · Trauma-spezifische Verfahren

    · EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing)· IRRT (Imagery Rescripting & Reprocessing Therapy)

    · Innere Kind Arbeit (nach M. Schmucker)

    · TRIMB nach E. Spangenberg

    · PEP® (Prozess- und Embodimentfokussierte Psychologie) nach M. Bohne (Weiterentwicklung von EFT)

    · Entspannungsverfahren

    · Körperorientierte Verfahren (neurogenes Zittern, Atemarbeit, Embodiment)

    · Systemische Therapieverfahren und -methoden

    · Systemaufstellung, Familienaufstellung & Familienskultpuren

    · Genogramm-Arbeit

    · IFS (Internal Family System)/ Teile-Arbeit

    · Wheel of Consent®

    · Systemische Naturtherapie


Honorar und Kostenübernahme für Einzelpsychotherapie

  • Sie kommen (genau wie bei anderen Fachärzt*innen) entweder mit einer Überweisung oder direkt mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGk).

    Ablauf im kassenärztlichen Kontext

    • bis zu 3 Sprechstunden, zur Klärung der Indikation für eine Psychotherapie oder andere Behandlungs- bzw. Beratungsmöglichkeiten dienen. Wir widmen uns also der Frage, ob Psychotherapie in Ihrem Fall das Richtige ist oder ob es eventuell auch noch andere Möglichkeiten gibt, das Problem zu lösen.

    • Wenn eine Indikation zur kassenärztlichen Psychotherapie besteht, folgt die Probatorik. Das sind 2-4 probatorische Sitzungen (bei Kindern 6), in denen wir uns noch ausführlicher für Ihre Ziele, Ihre Ressourcen und Ihre Geschichte interessieren, insoweit sie für ihr Anliegen relevant sind.

    • Danach erfolgt die Bestätigung der Indikation für die Psychotherapie durch den Hausarzt oder einen anderen Arzt mit dem Konsiliarbericht.

    • Wenn der Konsiliarbericht vorliegt, können wir die Therapie bei der Krankenkasse (Kurz- oder Langzeittherapie) beantragen.

    • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Sprechstunden und probatorische Sitzungen.
      Wird die Therapie von der Krankenkasse genehmigt, werden auch die anschließenden Sitzungen vollständig bezahlt.

  • Eine Therapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin in einem anerkannten Richtlinienverfahren wie der Systemischen Psychoptherapie wird in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.

    Da die Bedingungen der Kostenübernahme in den einzelnen Verträgen sehr unterschiedlich geregelt sind, informieren Sie sich bitte vorab bei ihrer Versicherung darüber, welche Konditionen (Dauer, Höhe etc.) für eine Psychotherapie in Ihrem Tarif festgelegt sind. So kann es z.B. sein, dass die anfallenden Kosten nicht in vollem Umfang erstattet werden, sodass der nicht-übernommene Teilbetrag dann von Ihnen privat zu tragen sind.

    Eine Checkliste für ein Telefonat mit ihrer Kasse kann ich Ihnen gerne zusenden. Kontaktieren sie mich dazu bitte einfach.

    Im Anschluss können wir dann einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Die Versicherungen und die Beihilfe werden Ihnen außerdem die erforderlichen Formulare, die für eine Beantragung der Therapie nach der Probatorik (meist 4-6 Stunden zur Diagnostik, Kennenlernen und Therapieplanung) notwendig sind, zuschicken.

    Das Honorar für die therapeutischen Sitzungen richtet sich nach der festgelegten und allgemeingültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ), und beträgt aktuell zwischen 100,55 Euro und 153 Euro pro Therapiestunde von 50 Minuten.

  • Wenn Sie die Kosten für eine ambulante Psychotherapie selbst tragen möchten oder müssen, dann richtet sich das Honorar nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) (d.h. zwischen 100,55€ und 153€).

    Formalien wie eine Antragstellung entfallen unter diesen Bedingungen.

    Ein Vorteil ist dabei auch, das bei vorhandenen Kapazitäten oft sofort einen Termin für ein Erstgespräch vereinbart werden kann.

    Für Selbstzahler besteht des Weiteren die Möglichkeit zur Online-Therapie oder Therapie vor Ort in meinen Beratungs- und Behandlungsräumen.

  • Als Angehörige:r der Bundeswehr können sie auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium der Verteidigung auch eine Privatpraxis aufsuchen und sind nicht an Praxen mit Kassenzulassung gebunden.

    Wenn Sie zu mir in die Privatpraxis in Behandlung kommen möchten, benötigen Sie von ihrem Truppenarzt den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“. Hiermit können sodann die probatorischen Sitzungen durchgeführt werden.

    Die Abrechnung erfolgt dann durch mich direkt mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

  • Als Angehörige:r der Bundespolizei können Sie auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium des Innern auch eine Privatpraxis inkl. Kostenübernahme aufsuchen und müssen nicht zwingend in eine Praxis mit Kassenzulassung.

    Die zwingend erforderliche Durchführung einer Sprechstunde (Einzelsitzung von 50 Minuten) kann ebenfalls in der Privatpraxis erfolgen. Da ich die Fachkunde im Richtlinienverfahren Systemische Therapie als geforderte Voraussetzung besitze, können Sie mich zur Vereinbarung eines Erstgesprächs direkt kontaktieren.

    Die Abrechnung der Leistungen erfolgt dann durch mich mit der Heilfürsorgestelle.